Preise

Die Preise sind abhängig von Art und Umfang der individuellen Dienstleistung.

Der erste Termin zum Kennenlernen – gerne bei Ihnen zu Hause – ist selbstverständlich kostenlos.

Anschließend unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihren persönlichen Bedarf angepasstes Angebot.

Für weitere Fragen rufen Sie uns gerne an.

Tel:  02203 1866975  oder Mobil:   0176 82210954

Niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungssangebote

Der Seniorenservice Heimathafen verfügt über die unbefristete Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote der Stadt Köln nach § 45b SGB XI.

Wenn Sie bzw. Ihre zu pflegenden Angehörigen einen Pflegegrad oder eine eingeschränkte Alltagskompetenz haben,  stehen Ihnen 125.-€ monatlich von den Pflegekassen an Betreuungsgeld zur Verfügung . Dadurch zahlen Sie selber nichts, wir rechnen dies direkt mit den Pflegekassen ab.

Allerdings besteht für die Betreuungs- und Entlastungsleistungen eine Zweckbindung. Das heißt, dieses Geld kann nur für Betreuungsleistungen von anerkannten Betreuungsdiensten, wie z. B. dem Seniorenservice Heimathafen verwendet werden. Sie bekommen diese Leistungen nicht ausgezahlt.

Verhinderungspflege

Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Für diesen Zeitraum der Verhinderung kann eine Ersatzperson pflegende Angehörige vertreten.

Die Verhinderungspflege ist zeitlich begrenzt und wird von den Pflegekassen bis zu einer Höhe von 1.612 € pro Kalenderjahr bezuschusst, wenn die Pflegeperson mindestens bereits seit 6 Monaten in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde und eine Pflegestufe vorliegt, auch bei Pflegestufe 0. Wird der zu Pflegende ausschließlich über einen Pflegedienst betreut und nicht von den Angehörigen, können die Angehörigen keine Verhinderungspflege beantragen.

Seit 01.01.2015 ist neu, dass bis zu 50 % des Betrags für Kurzzeitpflege (bis zu 806 €) auch für Verhinderungspflege ausgegeben werden darf. Dies wird bei der Kurzzeitpflege angerechnet. Somit erhöht sich der bereitgestellte Betrag für die Verhinderungspflege auf 2.418 €uro.

Seit 01.01.2017 können Sie auch 40 % Ihrer Sachleistungen als Betreuungsleistungen nutzen.

Die stundenweise Verhinderungspflege ist im Voraus zu beantragen und wird nachträglich von der Pflegekasse erstattet.
Bei der Beantragung sind wir  Ihnen gerne behilflich.

Hinweis:

Wir übernehmen keine pflegerische und medizinische Betreuung !